Kurze Antwort: Das TGA-Gewerk meldet jede Öffnung, die es in einem raumabschließenden Bauteil herstellt. Der Errichter der Abschottung baut sie nach dem bauaufsichtlichen Nachweis ein, kennzeichnet sie und stellt die Übereinstimmungserklärung aus. Der Generalunternehmer koordiniert und hält die Dokumentation vollständig. Nach der Übergabe muss der Betreiber die Abschottungen in ordnungsgemäßem Zustand halten.
Warum ist die Verantwortung für Abschottungen so oft unklar?
An einer Abschottung sind mindestens 3 Parteien beteiligt: das TGA-Gewerk, das die Leitungsdurchführung herstellt, der Errichter, der sie verschließt, und der Generalunternehmer, der den Überblick behalten muss. Weil die Arbeit in einzelnen Schritten und durch verschiedene Unternehmen erfolgt, fällt eine Abschottung leicht zwischen 2 Zuständigkeiten.
Sie kennen das: Der Elektriker zieht in Woche 12 noch ein zusätzliches Kabel durch eine Wand, die in Woche 9 bereits abgeschottet wurde. Niemand meldet es, der Brandschutzfachbetrieb ist schon abgezogen, und einen Monat später ist die Unterdecke geschlossen. Bei der Begehung zeigt sich, dass die Abschottung nicht mehr dicht ist, und dann beginnt die Diskussion darüber, wer das hätte bemerken müssen.
Was sagt das Bauordnungsrecht über die Verantwortung für Abschottungen?
Bauordnungsrecht ist in Deutschland Ländersache: Die Musterbauordnung (MBO) ist das Muster, maßgeblich ist die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Nach § 40 Abs. 1 MBO dürfen Leitungen nur dann durch raumabschließende Bauteile mit vorgeschriebener Feuerwiderstandsfähigkeit geführt werden, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lang nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen getroffen sind.
Wie diese Vorkehrungen aussehen, beschreibt die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) in Abschnitt 4.1.2: Leitungen werden durch Abschottungen geführt, die mindestens die gleiche Feuerwiderstandsfähigkeit haben wie das Bauteil. Die Abschottung selbst wird über eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) des DIBt oder ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (aBP) nachgewiesen, deren Grundlage § 16a MBO ist.
Aus diesen Nachweisen ergeben sich konkrete Pflichten für den Errichter. In der allgemeinen Bauartgenehmigung Z-19.53-2374 muss er zum Beispiel jede Abschottung dauerhaft mit einem Schild kennzeichnen, für jedes Bauvorhaben eine Übereinstimmungserklärung für den Bauherrn ausstellen und den Auftraggeber schriftlich darauf hinweisen, dass die Abschottung stets in ordnungsgemäßem Zustand zu halten ist. Zudem ist nach den Landesbauordnungen jeder Unternehmer für die vorschriftsgemäße Ausführung seiner Arbeiten verantwortlich, etwa nach § 55 der Sächsischen Bauordnung.
Welche Partei ist wofür verantwortlich?
In der Praxis ist die Aufteilung nach Rollen recht klar, solange sie für jede Abschottung festgehalten wird. Das Problem entsteht erst, wenn niemand weiß, welche Leitungsdurchführung zu welcher Partei gehört, etwa weil eine Öffnung nach dem Abschotten entstanden ist oder weil die Angaben in getrennten Listen stehen.
| Partei | Verantwortlich für | Typisches Risiko |
|---|---|---|
| TGA-Gewerk (Elektro, HLS) | Leitungsdurchführung herstellen und melden, wo sie liegt | Neue Öffnung nach dem Abschotten nicht gemeldet |
| Errichter der Abschottung oder Brandschutzfachbetrieb | Einbau nach aBG oder aBP, Kennzeichnungsschild, Übereinstimmungserklärung | Einbau ohne Foto oder Nachweisnummer |
| Generalunternehmer | Koordinieren, zuweisen, Dokumentation vollständig halten | Überblick in losen Listen und E-Mails |
| Fachbauleiter Brandschutz, falls beauftragt | Ausführung mit dem Brandschutzkonzept abgleichen | Zu später Einblick in verdeckte Arbeiten |
| Bauherr | Übereinstimmungserklärungen entgegennehmen und bei Bedarf weiterleiten | Erklärungen fehlen bei der Übergabe |
| Betreiber | Abschottungen während der Nutzung instand halten, auch bei Umbauten | Dokumentation wird nach der Übergabe nicht fortgeführt |
| Bauaufsicht oder Prüfsachverständiger | Prüfung und Überwachung je nach Landesrecht | Kein schneller Nachweis bei einer Begehung |
Wo geht es in der Praxis schief?
Es geht fast immer an den Übergaben zwischen den Parteien schief, nicht beim Abschotten selbst. Ein Errichter kann nur verschließen, wovon er weiß, und ein Generalunternehmer kann nur prüfen, was jemand festgehalten hat. Fehlt diese Übergabe, bleibt eine Öffnung im raumabschließenden Bauteil bis zur nächsten Begehung unbemerkt.
- Ein Installateur stellt eine zusätzliche Öffnung her, nachdem der Errichter fertig ist.
- Leitungsdurchführungen werden per WhatsApp oder E-Mail gemeldet, ohne Lage im Plan.
- Mehrere Brandschutzfachbetriebe arbeiten auf einem Projekt, jeder mit einer eigenen Liste.
- Eine Unterdecke oder ein Schacht wird geschlossen, bevor jemand die Abschottung erfasst hat.
- Bei einem Umbau nach der Übergabe weiß die Haustechnik nicht, dass es eine Dokumentation gibt.
Wie Sie Nachunternehmer besser in diese Abläufe einbinden, lesen Sie auf der Seite Ed Controls für Nachunternehmer.
Wie halten Sie für jede Abschottung fest, wer verantwortlich ist?
Ed Controls, eine Software für Qualitätssicherung und Projektmanagement im Bau, verknüpft jede Abschottung als Ticket mit einer festen Stelle im Plan und mit festen Projektrollen. So steht für jede Abschottung fest, wer die Arbeit ausführt, wer endverantwortlich ist und wer informiert bleiben muss.
| Rolle in Ed Controls | Wer das meistens ist | Was diese Rolle tut |
|---|---|---|
| Endverantwortlicher | Generalunternehmer | Legt Tickets an, weist zu und schließt ab |
| Verantwortlicher | Errichter der Abschottung | Schottet ab, ergänzt Foto und Produkt, setzt das Ticket auf Abgeschlossen |
| Konsultierter | TGA-Gewerk oder Brandschutzplaner | Gibt Auskunft zur Leitungsdurchführung |
| Informierter | Bauherr oder Betreiber | Verfolgt den Fortschritt, ohne selbst zu handeln |
Ein Ticket durchläuft die Status Erstellt, Gestartet und Abgeschlossen. So sehen Sie für jeden Brandabschnitt, welche Abschottungen noch offen sind und bei wem sie liegen.
Wie funktioniert das in einem Gebäude, das ständig umgebaut wird?
Im UMC Utrecht, einem der größten Krankenhäuser der Niederlande, wird täglich umgebaut, also entstehen auch täglich neue Leitungsdurchführungen. Das Krankenhaus hat die Rollen deshalb klar verteilt: Die eigene Betriebsfeuerwehr verschließt kleine Öffnungen, der Brandschutzbetrieb HooVos übernimmt große Umbauten und Neubauten und prüft die Arbeit der Betriebsfeuerwehr.
Beide Parteien arbeiten in Ed Controls in derselben Dokumentation. Gerwin Hoogendoorn, Inhaber von HooVos, sagt: „Im Vergleich zu anderen Systemen finde ich Ed Controls am benutzerfreundlichsten.“ Jan Linnebank, Projektmanager für sichere Arbeitsumgebung im UMC Utrecht, ergänzt: „Ehrlich gesagt wüsste ich nicht, wie wir das ohne Ed Controls gut bewältigen sollten.“
Für wen ist dieser Ansatz geeignet?
Eine klare Rollenverteilung für jede Abschottung hilft vor allem dort, wo mehrere Unternehmen an denselben Brandwänden und Decken arbeiten oder wo nach der Übergabe regelmäßig umgebaut wird. Bei kleinen Aufträgen, die ein einziges Unternehmen vollständig selbst ausführt, bringt sie dagegen wenig zusätzlichen Nutzen.
Geeignet für:
- Generalunternehmer, die TGA-Gewerke und Brandschutzfachbetriebe auf einem Projekt zusammenarbeiten lassen
- Brandschutzfachbetriebe, die für mehrere Auftraggeber Abschottungen errichten und dokumentieren
- Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen und Immobilienverwalter mit vielen Umbauten
Weniger geeignet für:
- Kleine Aufträge mit einem einzigen Unternehmen, das alles selbst erledigt und nichts übergibt
Häufige Fragen
Ist der Installateur für die Abschottung seiner Leitungsdurchführung verantwortlich?
Das hängt vom Vertrag ab. Häufig stellt der Installateur die Öffnung her, und ein Brandschutzfachbetrieb verschließt sie mit einem System nach aBG oder aBP. Der Installateur sollte in jedem Fall melden, wo er eine Öffnung hergestellt hat, damit sie rechtzeitig abgeschottet und dokumentiert wird, bevor eine Unterdecke geschlossen wird.
Wer ist verantwortlich, wenn eine Abschottung nach der Übergabe beschädigt wird?
Nach der Übergabe ist der Betreiber dafür zuständig, die Abschottungen in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Allgemeine Bauartgenehmigungen verlangen, dass der Auftraggeber schriftlich darauf hingewiesen wird. Beschädigt ein Unternehmen eine Abschottung bei einem Umbau oder einer Nachbelegung, muss der ordnungsgemäße Zustand wiederhergestellt und erneut dokumentiert werden.
Was macht der Fachbauleiter Brandschutz bei Abschottungen?
Ein Fachbauleiter Brandschutz wird je nach Bundesland, Baugenehmigung oder Vertrag eingesetzt und überwacht, ob die Ausführung dem Brandschutzkonzept entspricht. Bei Abschottungen helfen ihm Fotos, Systemangaben und die Lage im Plan, um Arbeiten zu beurteilen, die bereits hinter einer Unterdecke oder in einem Schacht verschwunden sind.
Wie verhindern Sie, dass eine neue Leitungsdurchführung nicht gemeldet wird?
Machen Sie das Melden so einfach wie möglich. Wenn ein Installateur auf der Baustelle direkt ein Ticket im Plan anlegen kann, mit einem Foto der Öffnung, landet die Leitungsdurchführung sofort beim Errichter und beim Generalunternehmer. So muss niemand nachträglich herausfinden, welche Öffnungen während der Bauphase hinzugekommen sind.
Was bedeutet Endverantwortlicher in Ed Controls?
Der Endverantwortliche ist in Ed Controls die Partei, die den Überblick über ein Ticket behält, es einem Verantwortlichen zuweist und am Ende abschließt. Bei Abschottungen ist das meist der Generalunternehmer oder der Brandschutzfachbetrieb, der die Dokumentation führt, während der Errichter als Verantwortlicher die Abschottung einbaut.
Weiterlesen
- Dokumentation von Abschottungen: Was gehört hinein und wer führt sie?
- Was sagen MBO und MLAR über Brandabschnitte und Leitungsdurchführungen?
- Digitale Brandschutzdokumentation mit Ed Controls
Quellen
- Bauministerkonferenz: Musterbauordnung (MBO), § 16a Bauarten und § 40 Leitungsanlagen
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr: Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR), Abschnitt 4.1.2
- DIBt: Allgemeine Bauartgenehmigung Z-19.53-2374, Abschnitte 2.6, 2.7 und 3.1
- Sächsische Bauordnung, § 55 Unternehmer (Haufe)
- Ed Controls: Brandschutzdokumentation bei der Uniklinik Utrecht
- Das Zitat von Jan Linnebank wurde aus dem Niederländischen übersetzt.
Zuletzt aktualisiert: 12. Oktober 2026